Allgemeine Geschäftsbedingungen
A.Z.D- Alexander Zühlke Dienstleitungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Warenlieferungen, die von dem
Unternehmen (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) gegenüber seinen Kunden (im Folgenden
„Kunde“ genannt) erbracht werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen hat
deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande. Angebote des
Unternehmens sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit den vom
Unternehmen angebotenen Leistungen und/oder Waren. Das Unternehmen erbringt seine Leistungen
nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gehen den Regelungen
dieser Vertragsbedingungen vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Ergänzend gelten diese
Vertragsbedingungen, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
2.3 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit und zur Einhaltung
gegenseitiger Mitwirkungspflichten, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags erforderlich
ist.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Vermittlung von Handwerkern, Dienstleistern und vergleichbaren Unternehmen an Kunden
3.1 Das Unternehmen vermittelt Handwerker (z. B. Maler, Elektriker, Installateure, Schreiner), spezialisierte
Unternehmen (z. B. Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, Bauunternehmen) sowie
Dienstleister (z. B. Reinigungsservices, Haushaltshilfen, Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung,
Veranstaltungsservices (z. B. Catering, Dekoration), Reparatur- und Wartungsdienste) an Kunden, die
solche Werk- und Dienstleistungen (nachfolgend einheitlich: „Dienstleistungen“) nachfragen.
3.2 Der Vermittlungsprozess umfasst die Prüfung und Vorauswahl geeigneter Anbieter gemäß den
Anforderungen des Kunden, die Organisation und Kommunikation zwischen Dienstleister und Kunde
sowie die Unterstützung bei Vertragsabschlüssen oder Vereinbarungen.
3.3 Die Vergütung des Unternehmens für die Vermittlungstätigkeit entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss
eines Vertrags zwischen dem vermittelten Dienstleister und dem Endkunden. Ein erfolgreicher Abschluss
liegt vor, sobald beide Parteien eine verbindliche Vereinbarung über die Durchführung der vermittelten
Dienstleistung getroffen haben, unabhängig von der späteren Erfüllung oder Durchführung des Vertrags.
Die Vergütung des Unternehmens bleibt auch dann geschuldet, wenn der zwischen dem Dienstleister
und dem Endkunden geschlossene Vertrag aus Gründen, die nicht vom Unternehmen zu vertreten sind,
später wegfällt, widerrufen, angefochten oder aus anderen Gründen nicht erfüllt wird.
3.4 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im individuellen Angebot oder Vertrag festgelegten
Vereinbarung. Ist keine explizite Vereinbarung getroffen, gilt die übliche Vergütung gemäß der zum
Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste des Unternehmens. Die Vergütung wird mit
Rechnungsstellung durch das Unternehmen sofort fällig und ist vom Kunden innerhalb der in der
Rechnung genannten Frist zu begleichen.
3.5 Das Unternehmen vermittelt lediglich Kontakte zwischen dem Kunden und den Handwerkern oder
Unternehmen. Der Vertrag über die Ausführung der gewünschten Dienstleistungen kommt ausschließlich
zwischen dem Kunden und dem vermittelten Dienstleister zustande. Das Unternehmen ist nicht Partei
des Vertrags und übernimmt keine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten
Dienstleistungen. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Qualität, Vollständigkeit,
Rechtzeitigkeit oder Mangelfreiheit der vom vermittelten Dienstleister erbrachten Leistungen.
3.6 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder sonstige Leistungsstörungen, die im
Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister entstehen. Ansprüche aus
Leistungsstörungen, Mängeln oder Schäden sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Dienstleister
geltend zu machen.
4. Hausmeisterdienstleistungen
4.1 DieHausmeisterdienste umfassen die individuell vereinbarten Arbeiten, wie z. B. allgemeine Objektpflege,
Reinigung von Gemeinschaftsflächen, Müllentsorgung, Pflege von Grünanlagen, technische Wartung wie
Kleinreparaturen, Funktionsprüfungen (z. B. Beleuchtung, Türen, Schlösser), Winterdienst (z. B.
Schneeräumung und Streudienst) sowie die Überwachung von Haus- und Grundstücksanlagen (z. B.
regelmäßige Kontrollgänge). Der genaue Umfang der Hausmeisterdienstleistungen wird individuell im
Vertrag festgelegt. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
4.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Hausmeisterdienstleistungen fachgerecht,
zuverlässig und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften auszuführen. Das Unternehmen ist
berechtigt, für die Durchführung der Dienstleistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen, sofern
dadurch die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen oder seinen beauftragten Subunternehmern Zugang zu den
relevanten Objekten oder Grundstücken zu gewähren, damit die vereinbarten Dienstleistungen erbracht
werden können. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die zu betreuenden Anlagen und Einrichtungen sich
in einem Zustand befinden, der die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen ermöglicht.
4.4 Das Unternehmen wird den Kunden über Umstände informieren, die die Erbringung der Dienstleistungen
beeinträchtigen könnten (z. B. Witterungsbedingungen, technische Probleme). Der Kunde hat
sicherzustellen, dass die beauftragten Leistungen ohne Gefahr für die Mitarbeiter des Unternehmens
oder dessen Subunternehmer erbracht werden können. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen,
dass keine ungesicherten Gefahrenstellen, unsachgemäß gelagerte Materialien oder andere
Risikofaktoren bestehen. Der Kunde hat das Unternehmen unverzüglich über Schäden, besondere
Anforderungen oder Änderungen an den zu betreuenden Objekten zu informieren, die die Ausführung der
Dienstleistungen betreffen könnten.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen, indem
er alle erforderlichen Informationen, Pläne oder Anweisungen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Der Kunde
verpflichtet sich, erforderliche Genehmigungen (z. B. für Winterdienst auf öffentlichem Gelände)
rechtzeitig einzuholen oder deren Vorliegen sicherzustellen.
4.6 Das Unternehmen schuldet nicht die Instandsetzung oder Reparatur von Schäden, die außerhalb seines
Einflussbereichs liegen oder durch Dritte verursacht wurden, es sei denn, diese Leistungen wurden
ausdrücklich vereinbart.
4.7 Das Unternehmen übernimmt keine Überwachungspflichten, es sei denn, diese sind im Vertrag
ausdrücklich geregelt (z. B. Sicherheitskontrollen, Brandschutzmaßnahmen).
4.8 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des
Kunden über die zu betreuenden Objekte entstehen. Das Unternehmen haftet ferner nicht für Schäden,
die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder nicht von ihm zu vertretende Umstände verursacht
werden (z. B. Frostschäden, Sturm).
4.9 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Eine ordentliche Kündigung während
der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.10
Änderungen oder Anpassungen der vereinbarten Leistungen durch den Kunden sind nur zulässig,
sofern diese für das Unternehmen zumutbar und technisch sowie wirtschaftlich durchführbar sind. Das
Änderungsverlangen ist schriftlich an das Unternehmen zu richten und muss eine hinreichend detaillierte
Beschreibung der gewünschten Änderungen enthalten. Führt die Prüfung zu einem geänderten
Leistungsumfang, wird das Unternehmen ein entsprechendes Zusatzangebot oder eine geänderte
Auftragsbestätigung vorlegen.
4.11
Das Unternehmen ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, sofern
diese zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich sind, den vereinbarten
Leistungsumfang erweitern oder nicht wesentlich beeinträchtigen, oder aufgrund technischer oder
wirtschaftlicher Notwendigkeiten erfolgen. Über solche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.
4.12
Änderungen des Leistungsumfangs können eine Anpassung der vereinbarten Vergütung und der
Leistungsfristen erforderlich machen. Sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Nachtrag erfolgt, ist das
Unternehmen gleichwohl berechtigt, vom Kunden verlangte Änderungs-/Anpassungsleistungen auf Basis
der übliche Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste des Unternehmens
zu berechnen.
4.13
Fahrtkosten, die dem Unternehmen im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, werden dem
Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden entweder auf
Basis eines vorher festgelegten Pauschalbetrags oder gemäß einer Kilometerpauschale berechnet. Die
aktuelle Kilometerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer, sofern nicht anders vereinbart. Bei längeren
Anfahrtswegen können zusätzlich Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnet werden, wenn
dies vorher mit dem Kunden vereinbart wurde.
5. Transport- und Lieferdienstleistungen
5.1 Das Unternehmen bietet Transport- und Lieferdienstleistungen für Waren und Güter gemäß den
individuellen Vereinbarungen an. Die genaue Route, Lieferzeiten und spezifische Anforderungen an den
Transport werden vorab schriftlich festgelegt.
5.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Güter fachgerecht zu transportieren. Für
Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Witterungsbedingungen, Verkehrsprobleme)
übernimmt das Unternehmen, vorbehaltlich § 10, keine Haftung. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen
für Schäden an unzureichend verpackten Gütern, es sei denn, das Unternehmen hat die Verpackung
übernommen.
5.3 DerKundeistverpflichtet, sichtbare Transportschäden unverzüglich nach Lieferung schriftlich zu melden.
5.4 Die Übergabe der Güter erfolgt am vereinbarten Lieferort. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei
ÜbergabeaufSchädenundVollständigkeit zuprüfenunddieseaufAnforderungschriftlich zu bestätigen.
5.5 § 4 gilt entsprechend, soweit analog anwendbar.
6. Beratung und Coaching
6.1 Das Unternehmen bietet Beratungs- und Coachingdienstleistungen an. Der genaue Leistungsumfang
wird individuell mit dem Kunden abgestimmt und schriftlich festgelegt.
6.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, die Beratung und das Coaching auf Grundlage der vom Kunden
bereitgestellten Informationen gewissenhaft und fachlich fundiert zu erbringen. Die Beratungsleistungen
erfolgen individuell nach den Anforderungen des Kunden.
6.3 Die Ergebnisse der Beratung sind Empfehlungen und nicht bindend. Das Unternehmen übernimmt keine
Verantwortung für die Umsetzung der erteilten Empfehlungen durch den Kunden und haftet nicht für
Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Kunde auf Grundlage der Beratung trifft.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, dem Unternehmen alle notwendigen und relevanten Informationen sowie
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Beratung und das Coaching erforderlich sind. Der Kunde
ist verpflichtet, während des Beratungs- oder Coachingprozesses aktiv mitzuwirken, Fragen zu klären
und Rückmeldungen zu erteilen, um den Erfolg der Dienstleistung zu gewährleisten.
6.5 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, die erteilten Empfehlungen auf ihre Anwendbarkeit und
Umsetzbarkeit in der spezifischen Situation zu prüfen.
6.6 Die Beratung und das Coaching basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegenden
Informationen und Gegebenheiten. Für künftige Entwicklungen, Änderungen in rechtlichen
Rahmenbedingungen oder externe Einflüsse übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
6.7 Das Unternehmen haftet nicht für wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Konsequenzen, die aus der
Umsetzung der Empfehlungen resultieren. Eine Erfolgsgarantie für die angestrebten Ziele des Kunden
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.8 DieVergütungderBeratungs- undCoachingdienstleistungen richtet sich nach den individuell vereinbarten
Sätzen oder der zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisliste. Die Vergütung ist auch dann fällig,
wenndieEmpfehlungenoderMaßnahmendesUnternehmensnichtodernurteilweiseumgesetztwerden.
6.9 Das Unternehmen verpflichtet sich, alle im Rahmen der Beratung und des Coachings erhaltenen
Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies
ist zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
7. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
7.1 Das Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen für Veranstaltungen, darunter z. B., je nach
Vereinbarung, die Konzeptentwicklung (Themenfindung, Zielgruppenanalyse, Design), die Organisation
(Auswahl und Buchung von Locations, Künstlern, Technik und Catering), die Durchführung (Aufbau,
Betreuung vor Ort, Abbau) sowie die Nachbereitung (Feedbackanalyse, Dokumentation der
Veranstaltung).
7.2 Das Unternehmen verpflichtet sich, die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung
gemäß den vertraglich vereinbarten Vorgaben durchzuführen. Das Unternehmen übernimmt, sofern
vertraglich vereinbart, die Koordination mit Dienstleistern und Partnern, um den reibungslosen Ablauf der
Veranstaltung zu gewährleisten.
7.3 Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer, Dienstleister oder Partnerunternehmen für spezifische
Leistungen (z. B. Catering, Technik, Sicherheit) einzusetzen, ohne die Zustimmung des Kunden
einzuholen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.
7.4 Das Unternehmen übernimmt die Koordination und Überwachung der von Dritten erbrachten Leistungen,
haftet jedoch, vorbehaltlich § 9, nicht für deren fehlerhafte Ausführung.
7.5 Für Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (z. B. Gästen, Teilnehmern, Künstlern,
Subunternehmern oder anderen an der Veranstaltung beteiligten Personen), die außerhalb des
Einflussbereichs des Unternehmens liegen, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
7.6 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung von Verhaltensregeln durch Gäste oder Teilnehmer
und verpflichtet sich, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden oder Störungen während der
Veranstaltung zu ergreifen (z. B. Sicherheitsdienst, Hausordnung). Der Kunde trägt die Verantwortung für
die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften während der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf
Lärmschutz, Brandschutz und Sicherheitsvorkehrungen.
7.7 Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Schäden, die auf Umstände
zurückzuführen sind, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, wie z. B. höhere Gewalt (z. B.
Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen), technische Störungen oder Ausfälle, die
durch externe Dienstleister oder Dritte verursacht werden, Änderungen oder Absagen der Veranstaltung
durch den Kunden joder Sicherheitsprobleme oder Schäden, die durch Teilnehmer oder Dritte verursacht
werden. Sollte die Veranstaltung aufgrund solcher Umstände nicht wie geplant durchgeführt werden
können, bleibt die Vergütung des Unternehmens entsprechend der vertraglichen Vereinbarung
geschuldet.
7.8 Eine Haftung des Unternehmens für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Kunden oder
der Veranstaltungsteilnehmer wird, vorbehaltlich § 9, ausgeschlossen.
7.9 Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen alle notwendigen Informationen und Vorgaben rechtzeitig
zur Verfügung zu stellen, die für die Planung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Der
Kunde hat dafür zu sorgen, dass erforderliche behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung
vorliegen und Auflagen erfüllt werden.
7.10
Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund
von Umständen erhoben werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.
7.11
Änderungen oder Stornierungen der Veranstaltung durch den Kunden bedürfen der Schriftform und
sind mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei einer Stornierung durch den
Kunden bleibt das Unternehmen berechtigt, die vereinbarte Vergütung als angemessene Entschädigung
für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten zu verlangen; Dem Kunden bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass der Schaden des Unternehmens nicht oder geringer entstanden ist.
8. Einzelhandel mit Waren
8.1 Für den Verkauf gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Rückgaben und Reklamationen
richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Mängel
oder Beschädigungen zu überprüfen. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Transportschäden sind
dem Unternehmen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine
rechtzeitige Mitteilung, gelten die Waren als ordnungsgemäß geliefert und akzeptiert, sofern es sich bei
dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Verdeckte Mängel, die erst nach der Warenprüfung
erkennbar werden, sind dem Unternehmen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.3 Der Kunde hat bei Mängeln zunächst Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Das
Unternehmen entscheidet, ob die Mängelbeseitigung durch Reparatur oder Ersatz erfolgt. Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Minderung des
Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Es gelten insoweit die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte.
8.4 DerKundewirddarauf hingewiesen, dass das Unternehmen u. U. Ansprüche geltend machen kann, wenn
der Kunde die Ware unsachgemäß behandelt, lagert oder verwendet, der Kunde die Ware ohne
Zustimmung des Unternehmens verändert oder der Mangel durch äußere Einflüsse (z. B.
Transportschäden durch Dritte, unsachgemäßer Gebrauch) entstanden ist.
8.5 Der Verkauf erfolgt ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Kaufvertrags, in dem die wesentlichen
Merkmale (z. B. bei Fahrzeugen: Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung) sowie der Kaufpreis festgelegt
werden. Der Zustand der Waren wird im Angebot bzw. Kaufvertrag detailliert beschrieben.
8.6 Beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, ein Jahr, soweit
nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist. Üblicher Verschleiß (z. B. an Bremsen, Reifen) stellt
grundsätzlich keinen Mangel dar.
8.7 Umtausch und überobligatorische Rückgaben sind nur mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens
und unter der Voraussetzung möglich, dass die Waren unbenutzt, in einwandfreiem Zustand und in der
Originalverpackung zurückgegeben werden; Sonderanfertigungen, individuell angepasste Waren oder
reduzierte Artikel sind von einer überobligatorischen Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen, es
sei
denn, sie weisen einen Mangel auf. Der Kunde trägt bei überobligatorischen
Rücksendungen/Umtausch jedenfalls die Kosten der Rücksendung.
8.8 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des
Unternehmens. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Belastungen der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Kunden sind grundsätzlich unzulässig.
8.9 Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, mit Abschluss des Kaufvertrags und vor Lieferung der
Ware fällig.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht anders
angegeben.
9.2 Die Vergütung für die Leistungen richtet sich nach dem individuellen Angebot, oder, sofern darin keine
Vergütung festgelegt ist, im Zweifel nach der Preisliste des Unternehmens.
9.3 Rechnungen sind ohne Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig, sofern keine andere
Zahlungsfrist vereinbart wurde bzw. gilt.
9.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe
sowie Mahngebühren zu verlangen.
10. Haftung
10.1
Das Unternehmen haftet für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
resultieren, uneingeschränkt, sofern diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Unternehmens,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2
Für sonstige Schäden haftet das Unternehmen nur, wenn diese durch vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzungen des Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
verursacht wurden.
10.3
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Unternehmen auch bei einfacher
Fahrlässigkeit, jedoch ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4
Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall,
Nutzungsausfall oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor.
10.5
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen,
Arbeitskämpfe, unvorhersehbare technische Probleme oder sonstige Umstände verursacht wurden, die
außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen.
10.6
Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege der vom
Unternehmen bereitgestellten oder vermittelten Produkte und Dienstleistungen. Schäden, die auf
unsachgemäße Verwendung oder mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, schließen
eine Haftung des Unternehmens aus.
10.7
Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung des Unternehmens, soweit
gesetzlich zulässig, auf die Höhe der vom Kunden gezahlten Vergütung für die betroffene Leistung
begrenzt.
10.8
Das Unternehmen übernimmt keine Garantien, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich
vereinbart.
10.9
Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren innerhalb eines
Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach
Entstehung des Anspruchs, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.
11. Nutzungsrechte
11.1
Das Unternehmen behält alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den von ihm erstellten
Arbeitsergebnissen, Konzepten, Plänen, Designs, Dokumentationen oder sonstigen Leistungen, sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
11.2
Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens ist es dem Kunden untersagt, die
Arbeitsergebnisse zu verändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben, und/oder die
Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
11.3
Das Unternehmen ist berechtigt, in angemessener Form auf seinen Urheberstatus hinzuweisen,
insbesondere durch die Anbringung eines Urhebervermerks, es sei denn, der Kunde widerspricht aus
berechtigten Gründen.
11.4
Im Falle einer unberechtigten Nutzung, Veränderung, Verbreitung oder Vervielfältigung der
Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist das Unternehmen berechtigt, eine angemessene Vergütung und
gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.
12. E-Mail-Werbung
12.1
Gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das Unternehmen
berechtigt, dem Kunden per E-Mail Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu
versenden.
12.2
Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen (z. B. per E-Mail an das Unternehmen),
ohne dass dem Kunden hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
13. Datenschutz: Informationspflichten gegenüber dem Kunden
13.1
Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden
vom Unternehmen zu Zwecken der Auftragsabwicklung (Kontaktaufnahme, Vertragserfüllung,
Abrechnung) verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei
denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages (z. B. für den Auftrag notwendige Dienstleister) bzw. auf
Grund
eines
berechtigten
Interesses
(z.
B.
Steuerberater,
Inkassodienstleister,
Kundenzufriedenheitsumfrage, Werbung für eigene Dienstleistungen des Unternehmens) erforderlich
oder auf Grund gesetzlicher Pflicht vorgeschrieben (z. B. auf Grund von Anfragen von Steuer- und
Ermittlungsbehörden). Werden die Daten zur Auftragsabwicklung nicht mehr benötigt und stehen keine
Gewährleistungsfristen und/oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegen, werden die Daten
gelöscht.
13.2
Betroffene haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten.
Ferner steht ihnen ggfs. ein Recht auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf
Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit zu. Betroffene können sich für
Beschwerden andieörtlich zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Sofern personenbezogene
Daten auf Grund einer datenschutzrechtlichen Einwilligung verarbeitet werden, kann der Betroffene
jederzeit die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
13.3
Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.
f DSGVO verarbeitet werden, hat der Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen
die Verarbeitung mit Wirkung für die Zukunft einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus
seiner besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren
Fall hat der Betroffene ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation
umgesetzt wird.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
14.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts
und des UN-Kaufrechts (CISG). Diese Rechtswahlklausel berührt nicht zwingende gesetzliche
Vorschriften, die für den Kunden im Ausland gelten können, insbesondere bei Verbraucherverträgen.
14.3
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz des Unternehmens
als ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche
Gerichtsstand.
14.4
Hat der Kunde seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
ist ebenfalls der Sitz des Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden auch an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen.
14.5
Ein Schiedsverfahren findet grundsätzlich nur statt, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich
und schriftlich vereinbart wurde.
Widerrufsrecht
Das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht gilt nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
sind, sofern Verträge über Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes (z. B. ausschließlich per Telefon, E
Mail oder über Website) geschlossen werden:
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns AZD– Alexander Zühlke Dienstleistungen mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts
vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück
an: AZD– Alexander Zühlke Dienstleistungen
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________________________________________
Bestellt am (*)/ erhalten am (*): ____________________________
Name des/ der Verbraucher(s): _____________________________
Anschrift des/ der Verbraucher(s): ___________________________
____________________________ _________________________
Unterschrift des/ der Verbraucher(s) Ort, Datum
(nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.